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Versicherungsvergleich von Bootsversicherungen

Informationen zum Schutzbrief

Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst, wenn er sich auf einer Reise ohne sein versichertes Fahrzeug befindet.

Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der ADAC, dort beinhaltet die Mitgliedschaft im Verein auch Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Eine Schutzbrief-Versicherung muss beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.

In Österreich bietet z. B. der Automobilclub ÖAMTC eine Schutzbrief-Versicherung an.

Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den Leistungen der Automobilclubs angeboten. Auch sagen manche Kfz-Vertragswerkstätten ähnliche Leistungen (sog. Mobilitätsgarantien) zu.


Versicherbare Fahrzeuge

  • PKW (in Eigenverwendung)
  • Campingfahrzeug/Wohnmobil
  • Kraftrad
  • Leichtkraftrad (mehr als 80 km/h)
  • Leichtkraftroller (mehr als 80 km/h)
  • einschließlich mitgeführte Anhänger (Wohnwagen-, Boots- und Gepäckanhänger)

Leistungen

Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
  • Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
  • Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
  • Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
  • Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
  • Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
  • Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
  • Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft .
  • Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).

Ausschlüsse

  • Ist der Schadensort in der Nähe des Wohnorts (regelmäßig 50 km Luftlinie), wird meist kein Mietwagen gestellt. Dies erfolgt auch, wenn das versicherte Fahrzeug aus eigener Kraft in eine Werkstatt kam.
  • Der Schutzbrief deckt verschiedene Risiken ab: Panne (Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden), Unfall (von außen eingetretenes, unvorhersehbares Ereignis) und Diebstahl (oder -versuch). Vergessene Schlüssel im Auto oder ein zugefrorenes Türschloss zählen nicht dazu, da das Auto bei solchen Tatbeständen in der Regel intakt ist.
  • Die Kosten der Reparatur sind nicht versichert.
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei angebündelten Schutzbriefen (häufig erkennbar durch Produktnamen mit dem Bestandteil plus oder mobil) nur ein definiertes Fahrzeug versichert, nämlich das, für das auch die Haftpflichtversicherung besteht.


Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie

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