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Versicherungsvergleich von Reiserücktrittversicherungen

Informationen zur Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird geschlossen, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet absagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können sogar den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt dieses Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr.

Auf die Möglichkeit eine solche Versicherung abzuschließen hat der Reiseveranstalter in Deutschland den Verbraucher, der eine Reise bucht, nach § 6 Absat 2 Nr. 9 BGB-InfoV nmit der Reisebestätigung hinzuweisen. Die Regelung wurde auf Grund der Regelung in Art. 4 Abs. 1 der inhaltsgleichen EG-Richtlinie 90/314/EWG eingeführt. Eine Verletzung der Hinweispflicht aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

In Österreich ergibt sich diese Informationspflicht über Reiserücktrittsversicherungen aus § 1299 ABGB.


Prämie

Der Preis einer Reiserücktrittskostenversicherung hängt von der Höhe des Reisepreises, dem Umfang der versicherten Gründe, die zu einer Erstattung führen, dem Selbstbehalt und den Vertriebskosten und Gewinnspannen des Anbieters ab.


Abschlussfristen

Jeder Versicherer hat andere Abschlussfristen. Es ist sinnvoll die Versicherung direkt bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Buchung der Reise abzuschließen. Die Fristen der Versicherer variieren jedoch stark, dies gilt es bei Abschluss besonders zu beachten.


Selbstbehalt

Einige Anbieter haben einen Selbstbehalt in ihren Verträgen vereinbart. Dieser kann bis zu 25% vom Reisepreis betragen.


Versicherer

Die Reiserücktrittskostenversicherung wird meistens direkt bei Buchung einer Reise vom Reiseveranstalter mitangeboten. Meistens enthalten die angebotenen Versicherungsprodukte jedoch keine Kundenvorteile. Die Preise sind zu hoch, da der Reiseveranstalter eine Provision für das Angebot dieser Versicherung erhält. Es ist daher nicht sinnvoll ohne Vergleich eine Versicherung blind abzuschließen. Die bekanntesten Reiseversicherer sind Elvia,Europäische, HanseMerkur,TravelSecure, Union Reiseversicherung. Es ist schwierig die verschiedenen Produkte der Anbieter zu vergleichen. Einen Vergleichsrechner für Reisen aus Deutschland gibt es hier.


Doppelversicherungen

In einer Reihe von Versicherungspakten (z.B. "Goldenen" Kreditkarten) sind pauschale Reiserücktrittskostenversicherung (teilweise unter Voraussetzungen (wie: Reise wurde mit der Karte bezahlt)) enthalten. In diesen Fällen ist der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittskostenversicherung ggf. unnötig. Im Schadensfall greifen die Regelungen des § 78 Versicherungsvertragsgesetz, d.h. der Versicherungsnehmer erhält dennoch nur einmal die Leistung.


Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie

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